Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung erläutert die Politik und den Grad der Barrierefreiheit sowie die Übereinstimmung der vorliegenden Website mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, welches die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umsetzt, sowie mit dem Bezugsmodell Renow, dem Normierungssystem für Websites des Staates des Großherzogtums Luxemburg.

Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten verpflichtet sich dazu, seine Website https://berne.mae.lu entsprechend dem oben genannten Gesetz und der oben genannten EU-Richtlinie barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://berne.mae.lu auf der Grundlage der durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 festgelegten Mustererklärung.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Jeder muss die Informationen auf einer Website leicht benutzen und einsehen können, insbesondere Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die unterstützende Software oder spezielle Geräte verwenden (blinde oder sehbehinderte Personen oder Personen mit einer anderen Behinderung).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.09.2019 erstellt.

Die in dieser Erklärung gemachten Angaben sind korrekt und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Übereinstimmung der vorliegenden Website mit den Anforderungen des Allgemeinen Referenzsystems zur Verbesserung der Barrierefreiheit (Référentiel général d’amélioration de l’accessibilité - RGAA) - Version 4.

Sie wurde nach einer Selbstbewertung seitens des CTIE auf der Grundlage einer Stichprobe von repräsentativen Seiten erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die vorliegende Website stimmt teilweise mit der Europäischen Norm EN 301 549 v3.1.1 sowie dem Allgemeinen Referenzsystem zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA) Version 4, der diesen Standard umsetzt, überein, dies aufgrund der unten aufgeführten Nichtübereinstimmungen und Ausnahmen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte stimmen nicht mit dem RGAA 4 überein und müssen überarbeitet werden:

  • Das interne Navigationsmenü der Seiten ist nicht korrekt strukturiert.
  • Einige Bilder verfügen über keine geeignete Alternative.
  • Sprachwechsel sind für einige englische, deutsche oder luxemburgische Begriffe nicht angegeben.
  • Text- oder Symbolkontraste sind unzureichend.
  • Mehrere Tabellen auf der Website haben keine geeigneten Kopfzeilen, es ist nicht möglich, die Seiten mit Unterstützungstechnologie korrekt zu lesen.
  • Manche Aufzählungslisten, ob durchnummeriert oder nicht, können nicht immer als solche identifiziert werden.
  • Der Name oder Titel einiger Links ist unverständlich, sowohl mit als auch ohne Kontext.
  • Im Kontaktformular werden die Autovervollständigungsvorschläge automatisch von Ihrem Browser interpretiert.
  • Einige Fehler können vom W3C beanstandet werden, haben aber keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit des Inhalts.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachstehend aufgeführten Inhalte stimmen nicht mit dem RGAA überein und bedürfen keiner Berichtigung wegen unverhältnismäßiger Belastung im Sinne von Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102:

  • Die auf der Website verfügbaren Dokumente (PDF) entsprechen nicht unbedingt der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir bemühen uns jedoch, damit die seit dem 23. September 2018 neu veröffentlichten Dokumente dieser Norm entsprechen, und erforderlichenfalls können Sie sich an uns wenden, um Informationen zu erhalten.
  • Die Links in den untergeordneten Menüs sind nicht mit der Tastatur ab der Navigationsleiste erreichbar. Der Zugriff auf die Informationsseiten dieses untergeordneten Menüs ist jedoch von der Navigationsleiste erreichbar und von der Fußzeile aus möglich.
  • Das Verbindungssystem der externen unabhängigen Gesellschaft LuxTrust.

Ausgenommene Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Nicht alle auf der Website verfügbaren Dokumente entsprechen unbedingt der Norm EN 301 549 V2.1.2, wir bemühen uns jedoch, die vor dem 23. September 2018 veröffentlichten Dokumente erforderlichenfalls an die Norm anzupassen.
  • Alle auf der Website bereitgestellten Videos sind in einem den Merkmalen der Barrierefreiheit entsprechenden Player abspielbar. Wir werden uns bemühen, die ab dem 23. September 2020 veröffentlichten Videos vollständig konform zu machen.
  • Alle interaktiven Karten sind ausgenommen. Wir bemühen uns, sie identifizierbar zu machen und zu prüfen, dass sie keine Falle verursachen.

Kontrollprozess

Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden.

Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.

Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:

  1. Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur.
  2. Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts.
  3. Kurz vor der Onlineschaltung.

Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:

  •  Bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
  • Jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.

Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screen Readern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).

Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.

Probleme beim Zugriff auf die Informationen?

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an accessibilite@mae.public.lu, in der Sie Ihr Problem sowie die betreffende Seite beschreiben.

Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft zu beheben, wird die Online-Korrektur des Mangels bezüglich der Barrierefreiheit sofern möglich bevorzugt.

Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, dies wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail;
  • mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.

Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt (Service information et presse), d. h. die für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Stelle, über das entsprechende Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.

Zum letzten Mal aktualisiert am